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 Adresse: Weliki Nowgorod, ul. B. Sankt-Peterburgskaja, d. 64

 Bei einem Technopark handelt es sich um ein „Dach“ für mehrere Immobilienobjekte, die für Tätigkeitszwecke einzelner unternehmerischer Subjekte errichtet werden, welche mit den durch die Regierung des Gebiets Nowgorod festgelegten Tätigkeitsarten für Technoparks konform sind; zu diesen Immobilienobjekten gehören Grundstücke, Büroraume, Labor- und Produktionsräume, Objekte der Versorgungs-, Wohnungs- und Sozialinfrastruktur.

 Infrastruktur:

Stromversorgung – Transformatorenstation TP-103 mit Spannung 6/04 kW, mit Ausbauleistung 2500 kVA;

Gasversorgung – Überland-Gasverteilungsnetz mittleren Drucks Du-108;

Wärmeversorgung – Kesselanlage mit Ausbauleistung 3,2 Gcal/h

Wasserversorgung – 2 autonome Süßwasserzuleitungen (Haupt- und Reserveleitung), Gesamtlänge der Wasserleitungen 1250 m;

Abwasserableitung – städtisches Kanalisationsnetz, Ablasspunkt für Niederschlagwasser.

Residenten des Technoparks „GARO“:

Ingenieur-Servicezentrum des GARO-Werks (OOO „Zentr inzhenernykh uslug zavoda „GARO“);

OOO „MP-SN“.

 Gesamtfläche freistehender Räume, die den potentiellen Residenten des Technoparks „GARO“ angeboten werden: 5462,3 m2.

Für die Gewährung des Status eines Residenten des Technoparks muss das Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

Es soll bei der Ortsfiliale des Föderalen Steuerdienstes im Nowgoroder Gebiet steuerlich veranlagt sein;

Seine Geschäftstätigkeit soll mit den für die Residenten eines Technoparks zugelassenen Tätigkeitsarten konform sein;

Es dürfen keine Zahlungsrückstände in Bezug auf Steuern, Abgaben, Versicherungsbeiträge, Strafzinsen, Strafen wegen Verletzung der steuerlichen Gesetzgebung der Russischen Föderation vorliegen;

Das Unternehmen darf nicht im Liquidations- oder Insolvenzverfahren stehen.

Die zugelassenen Geschäftstätigkeitsarten für Residenten eines Technoparks gemäß dem Gesamtrussischen Klassenverzeichnis der Gewerbearten:

Forschungs- und Entwicklungsarbeiten;

Technische Prüfungen, Forschung, Analyse und Klassifizierung;

Tätigkeit im Informations- und Kommunikationsbereich;

verarbeitende Produktionen (mit Ausnahme von Tabakwaren-Herstellung).

Unterstützungsangebote für GVSWE-Residenten:

Steuersatz für Vermögenssteuer – 0 % (für die Frist von max. 5 Jahren);

Steuersatz für die Gewinnsteuer, die an den konsolidierten Haushalt der Region abgeführt wird – 13,5 % (für 5 Steuerjahre, angefangen beim Steuerjahr, in dem ein Gewinn erwirtschaftet wurde);

Steuersatz für die Steuer, die im Rahmen des vereinfachten Besteuerungssystems erhoben wird, für Steuerzahler, die Einkommen als Besteuerungsgegenstand gewählt haben – 2 % (für die Frist von max. 5 Jahren)