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Übersicht der Unterstützungsoption

Parameter Beschreibung
Art und Bedingungen der Unterstützung
  • In Höhe von 100 bis 1000 Mio. Rubel;
  • Zinssatz von 5 % pro Jahr;
  • Finanzierung des Projekts zu mindestens 15 % aus Eigenmitteln des Projektträger;
  • Verlängerung der Frist für die Rückzahlung des Kredits um max. 3 Jahre;
  • Vorhandene Deckung;
  • Unabhängigkeit von der Tätigkeit des stadtbildenden Unternehmens
Empfänger der Unterstützung Investitionsprojekte in Form von Investitionen von einer juristischen Person bzw. einem Einzelunternehmer in eine Fläche aus einem bzw. mehreren Grundstücken innerhalb einer Monostadt sowie in die an die Stadt angrenzende Gebiete im Rahmen eines Produktions-, Industrie-, Techno- und Agrarindustrieparks oder in die Produktionskapazitäten, die ein Bestandteil des gesamten auf Erreichung des gemeinsamen wirtschaftlichen Ziele (Warenherstellung, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) gerichteten Produktionsprozesses sind, aber außerhalb der Monostadt befinden.
Beschränkende Voraussetzungen für die Empfänger der Unterstützung Investitionsprojekte in Form von Investitionen von einer juristischen Person bzw. einem Einzelunternehmer in eine Fläche aus einem bzw. mehreren Grundstücken innerhalb einer Monostadt sowie in die an die Stadt angrenzende Gebiete im Rahmen eines Produktions-, Industrie-, Techno- und Agrarindustrieparks oder in die Produktionskapazitäten, die ein Bestandteil des gesamten auf Erreichung des gemeinsamen wirtschaftlichen Ziele (Warenherstellung, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) gerichteten Produktionsprozesses sind, aber außerhalb der Monostadt befinden.
Anforderungen an den Empfänger der Unterstützung
  • Der Schwerpunkt des Investitionsprojekts liegt nicht bei der Renovierung, Umrüstung, Modernisierung bzw. Nachrüstung eines stadtbildenden Unternehmens der Monostadt
  • Die jährlichen Kosten für die Beschaffung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) bei einem stadtbildenden Unternehmen der Monostadt darf 50 % des gesamten jährlichen Kosten für die Beschaffung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zur Umsetzung des Investitionsprojekts nicht überschreiten;
  • Der jährliche Erlös des stadtbildenden Unternehmens der Monostadt aus dem Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) darf 50 % des jährlichen Erlöses aus dem Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) überschreiten, die bei der Umsetzung des Investitionsprojekts hergestellt (ausgeführt, erbracht) wurden.
Dauer der staatlichen Unterstützung
  • Bis 8 Jahre
Vorzulegende Unterlagen zur Beantragung der Unterstützung
  • Vorschriften zur Vorbereitung des Unterlagensatzes für die Teilnahme an der Auswahl von Investitionsprojekten zur Finanzierung unter Verwendung der Finanzmittel der gemeinnützigen Organisation Fonds für Förderung von Monostädten
Entscheidungsfrist 65 Werktage