Ermäßigung der Gewinnsteuer, die an das regionale Budget abgeführt wird, bis auf 13,5 %
Ermäßigung der Vermögenssteuer bis auf 0 %
Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 %
Empfänger der Unterstützung
Verwaltung des regionalen Industriestandortes Vergünstigungen können erst nach dem Erwerb des Status eines regionalen Produktionsstandortes beansprucht werden.
Beschränkende Voraussetzungen für die Empfänger der Unterstützung
•5 Jahre jeweils ab dem Beginn des Veranlagungszeitraums für die Gewinn-, Vermögens- und Kfz-Steuer, der dem Veranlagungszeitraum folgt, in dem der Status eines regionalen Produktionsstandortes verliehen wurde